Die Verfahren um den Wettkampf in der Verbandsliga Ost 2022/23 zwischen dem ESV Rot-Weiß Göttingen (Heim) und dem SC Tempo Göttingen sind jetzt abgeschlossen und rechtskräftig. Zur Erinnerung: der Mannschaftsführer des ESV (ESV-MF) hatte gegen einen Tempo-Spieler, gegen den bereits ein Hausverbot seitens des ESV bestand, dieses wegen konkreten Fehlverhaltens auch für den Mannschaftskampf zur Geltung gebracht und dann mit Hilfe der Polizei durchgesetzt. Das veranlaßte Tempo, das Spiellokal ohne Aufnahme des Kampfes zu verlassen. Dazu gab es zwei Verfahren: Sowohl Tempo als auch der ESV riefen zunächst das Turniergericht jeweils mit dem Ziel an, den Wettkampf kampflos zu gewinnen. Das Turniergericht hielt den Vorgang für unaufklärbar; beide Seiten hätten an der Eskalation mitgewirkt und ordnete einen Wiederholungskampf an. Teile des Antrages von Tempo wurden zurückgewiesen, weil dafür das Ehrengericht zuständig sei. Dieses wurde nur von Tempo mit dem Ziel angerufen, den ESV-MF als Schiedsrichter sperren zu lassen. Das Ehrengerichtsurteil wertete den Vorfall aber ganz anders. Demnach hatte der ESV-MF das Recht, gegen einen renitenten Störer auch robuste Maßnahmen zu ergreifen. Selbst eine so drastische Maßnahme wie das Hinzuziehen der Polizei ist angemessen, wenn es dem übergreifenden Ziel dient, den Wettkampf überhaupt stattfinden zu lassen.
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