Spielbetrieb der Schachabteilung des ESV RW Göttingen wird bis auf Weiteres eingestellt

Hallo Schachfreunde,

der Spielbetrieb der Schachabteilung des ESV RW Göttingen wird bis auf Weiteres eingestellt.

Das laufende Vereinsturnier wird unterbrochen.
@Ingram Bitte die Nichtvereinsmitglieder informieren.

Wir folgen damit einer Empfehlung des Niedersächsischen Schachverbandes und niedersächsischen Landessportbundes.
Zunächst wollte ich noch abwarten, wie lange das Bürgerhaus Grone noch geöffnet bleibt.
Gestern hat jedoch die Bundesregierung in der Pressemitteilung 96 die Maßnahmen verschärft und zwingt zum Handeln:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
– in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
– Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
– Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
– Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Freundliche Grüße und bleibt gesund
Hartwig

Last Updated on Oktober 10, 2020 by Babette

4 Kommentare

  1. Was passiert mit den für den 19.03. geplanten Nachholpartien der 2. Runde. Mir wäre ein Termin unmittelbar vor dem neuen Pflichtspieltermin bzw. der Auslosung zur 3. Runde am liebsten.
    Gruß KHS

    1. Im Bürgerhaus Grone und auch im BSW kann erst wieder gespielt werden, wenn Zusammenkünfte von Vereinen wieder erlaubt sind. Wann das ist, läßt sich derzeit nicht absehen, weil eine erste Evaluation der Effizienz der Maßnahmen erst nach ca. 12 Tagen möglich ist, also Ende März. Sollte zwischen der (teilweisen) Aufhebung der Maßnahmen und der nächsten Runde kein Nachholtag mehr liegen, werde ich ausnahmsweise das Nachspielen der Partien zu späteren Terminen zulassen. Sie werden bis dahin in der Auslosung als Remis verbucht.

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